Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist jedem Hundehalter unbedingt zu empfehlen, denn diese haftet immer dann, wenn das Tier einen Schaden verursacht. Dies kann schnell geschehen und muss nicht einmal die Schuld des Hundes sein. Immerhin gelten nicht nur Bissverletzungen bei aggressiven Tieren zu diesen möglichen Schäden, weitaus häufiger sind Schäden, die durch spielerische Übermut geschehen.
Selbst wenn ein Hund vor ein Auto läuft und der Fahrer unvermittelt bremsen muss und es so zu einem Unfall kommt, ist der Hundehalter in der Pflicht. Schnell kann so ein Verkehrsunfall Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen – dank einer Haftpflichtversicherung jedoch kaum mehr ein Problem. Schäden an Dritten werden von einer Hundehaftpflichtversicherung im Allgemeinen voll übernommen. Etwas anders sieht die Lage aus, wenn ein anderer Hund verletzt wurde – etwa bei einer Rauferei zwischen zwei Hunden. Der Hund wird von der Versicherung wie ein Gegenstand behandelt. Dies bedeutet, dass Behandlungs- oder Operationskosten von der Versicherung nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Meist ist dies abhängig vom Wert des verletzten Hundes.
In einer privaten Haftpflichtversicherung ist ein Tier meist nicht mitversichert – der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung sollte daher unmittelbar nach der Anschaffung eines Hundes auf dem Plan stehen.
Anbieter solcher Versicherungen gibt es genügend – auf diversen Onlineplattformen kann man diese auch gut miteinander vergleichen und so den günstigsten Anbieter auswählen. Während für die meisten Hundebesitzer der Abschluss einer Haftpflichtversicherung freiwillig ist, sind Besitzer von Kampfhunden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diese abzuschließen.


